Wärmepumpe Förderung 2026
Die KfW-Heizungsförderung startet bei 30 %. Je nach persönlicher Situation sind für Selbstnutzer individuell bis zu 80 % möglich.
Die Förderbausteine im Detail
Die KfW-Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Welche davon kombinierbar sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Grundförderung
Für alle förderfähigen Wärmepumpen
Voraussetzungen:
- Technische KfW-Mindestanforderungen
- Fachgerechte Installation
- Bestätigung durch einen Experten
Klimageschwindigkeitsbonus
Für qualifizierte Selbstnutzer beim Heizungstausch
Voraussetzungen:
- Selbstnutzung der Wohneinheit
- Austausch einer qualifizierenden Bestandsheizung
- Individuelle KfW-Voraussetzungen erfüllen
Einkommensbonus
Gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Voraussetzungen:
- 10 % bis 50.000 €
- 30 % bis 40.000 €
- 40 % bis 30.000 €
- Einkommensgrenze einmalig +10.000 € bei mindestens einem kindergeldberechtigten minderjährigen Kind
Wichtig: Maximale Fördersumme beachten
Der allgemeine Förderhöchstsatz beträgt 70 %. Qualifizierte Selbstnutzer können individuell bis zu 80 % erhalten. Der Klimageschwindigkeitsbonus liegt bei 16 % und wird erstmals zum 01.02.2027 reduziert. Für die erste Wohneinheit sind maximal 28.000 € förderfähige Kosten ansetzbar.
So beantragen Sie die Förderung
Schritt-für-Schritt zur erfolgreichen Förderung
Experten einbinden & BzA erhalten
Ein Experte prüft das Vorhaben und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA).
Förderkonformen Vertrag schließen
Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung abschließen.
KfW-Antrag stellen
Den Zuschuss mit BzA und Vertrag vor Beginn der Arbeiten bei der KfW beantragen.
Zusage abwarten & installieren
Nach der Förderzusage die Wärmepumpe fachgerecht einbauen und in Betrieb nehmen lassen.
Nachweise einreichen
Bestätigung nach Durchführung, Rechnungen und erforderliche Zahlungsnachweise bei der KfW einreichen.
Zuschuss erhalten
Nach erfolgreicher Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Quellen & weiterführende Informationen
- [1]Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) — Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (abgerufen am 29.8.2026)
- [2]Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2026 — Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (abgerufen am 29.8.2026)
Zitiervorschlag: COPPEN GmbH (2026). Verfügbar unter coppen.de — abgerufen am 29.8.2026.
Über die Autor:innen
Redaktion Wärmepumpe & BEG-Förderung
COPPEN begleitet Förderverfahren zur KfW-Heizungsförderung 458. Die dargestellten Förderhöhen, Grenzen und Antragsschritte wurden mit den KfW-Informationen zur Anpassung vom 21.07.2026 abgeglichen.
Themenexpertise
- KfW-Heizungsförderung (30–80 %, individuell)
- Grund-, Klima- & Einkommensbonus
- KfW-Ergänzungskredit 358/359
- BzA, Fördervertrag & Verwendungsnachweis
Wir übernehmen die Förderberatung
Als COPPEN-Kunde kümmern wir uns um Ihre Förderanträge – damit Sie den für Sie passenden Förderweg sauber einhalten.
