Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der COPPEN GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die COPPEN GmbH (nachfolgend "COPPEN" genannt) bietet Kunden Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Speicherlösungen sowie damit verbundene Dienstleistungen an. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen COPPEN und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt).
1.2 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als COPPEN ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn COPPEN in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Produkten auf der Website, in Katalogen, technischen Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen) oder sonstigen Produktbeschreibungen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dient zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann ein verbindliches Angebot über das Online-Bestellformular auf der Website, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich abgeben.
2.3 COPPEN kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen annehmen,
- indem sie dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem sie dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem sie den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des vierzehnten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt COPPEN das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei Bestellungen über das Online-Bestellformular wird der Vertragstext von COPPEN gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z.B. E-Mail) zugeschickt.
2.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließt.
2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3. Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung von COPPEN.
3.3 Voraussetzungen, Fristen und Ausnahmen des Widerrufsrechts richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
3.4 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die COPPEN nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).
4.3 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die in der Auftragsbestätigung angegeben werden.
4.4 Sofern nicht wirksam anders vereinbart, gilt für eigenständige Photovoltaikverträge der folgende Zahlungsplan. Abschlagszahlungen sind dabei nur im gesetzlich zulässigen Umfang und bis zur Höhe des Werts der erbrachten, geschuldeten Leistungen zu entrichten. Gesetzliche Sicherungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie zwingende Vorschriften für Verbraucherbauverträge bleiben unberührt. Für Wärmepumpenverträge und einheitliche Verträge über Photovoltaikanlage und Wärmepumpe gelten der wirksam vereinbarte Zahlungsplan und die gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen; der nachstehende PV-Zahlungsplan gilt dafür nicht.
- 80% des Gesamtpreises sind nach Installation der DC- und AC-Komponenten zu zahlen
- 20% des Gesamtpreises sind nach Inbetriebnahme durch COPPEN zu zahlen (nicht nach Zählerwechsel)
4.5 Zahlungen werden mit Rechnungserhalt fällig, soweit die wirksam vereinbarten und gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine gesetzlich erforderliche Abnahme wird durch die Rechnungsstellung nicht ersetzt.
4.6 Bei Auswahl der Zahlungsart "PayPal" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.
4.7 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für Unternehmer beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Kaufleuten behält sich COPPEN vor, den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) geltend zu machen. COPPEN behält sich außerdem die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
4.8 Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von COPPEN ist der Kunde auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an COPPEN zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass COPPEN ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
5.3 Grundsätzlich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz von COPPEN über.
5.4 Bei Selbstabholung informiert COPPEN den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit COPPEN am Sitz von COPPEN abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
5.5 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von COPPEN schriftlich bestätigt wurden und der Kunde COPPEN alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt hat.
5.6 COPPEN ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
5.7 Sollte COPPEN ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein, weil der Lieferant von COPPEN seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich COPPEN bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
6.2 Gegenüber Unternehmern behält sich COPPEN bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
6.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) im Voraus an COPPEN ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von COPPEN, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. COPPEN wird jedoch die Forderungen nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen COPPEN gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
7. Montage und Installation
7.1 Soweit COPPEN auch die Montage, Installation oder sonstige Dienstleistungen übernimmt, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.
7.2 Sofern nicht anders vereinbart, stellt COPPEN die für die Montage erforderlichen Gerüste, Leitern, Hebezeuge und ähnliche Hilfsmittel. Sollte im Einzelfall vereinbart werden, dass der Kunde diese Hilfsmittel bereitstellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese den Sicherheitsvorschriften entsprechen und rechtzeitig am Montageort verfügbar sind.
7.3 Der Kunde hat COPPEN vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
7.4 Verzögert sich die Installation, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Personals von COPPEN zu tragen.
7.5 Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, informiert COPPEN den Kunden über die Fertigstellung und fordert ihn zur Abnahme auf. Der Kunde ist zur Abnahme der vertragsgemäß hergestellten Leistung verpflichtet; unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen. Die Abnahme und etwaige Mängel oder Vorbehalte sollen in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert werden.
7.6 Eine Abnahme ohne ausdrückliche Erklärung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Setzt COPPEN nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme, gilt die Leistung nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Bei Verbrauchern gilt dies nur, wenn COPPEN zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat. Die bloße Inbetriebnahme oder Nutzung führt nach diesen AGB nicht automatisch zur Abnahme.
8. Leistungsumfang und Leistungsausschlüsse
8.1 Der Leistungsumfang von COPPEN beschränkt sich auf die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind folgende Leistungen vom Standardleistungsumfang ausgeschlossen:
- Landschafts- und Gartenbauarbeiten, insbesondere das Ziehen von Kabelgräben, Pflaster- und Wegearbeiten, Erdarbeiten sowie die Wiederherstellung von Grünflächen;
- Verputz- und Spachtelarbeiten jeglicher Art, einschließlich der Schließung von Wanddurchbrüchen und Unterputz-Installationen;
- Maler- und Tapezierarbeiten.
8.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, die in Ziffer 8.1 genannten Leistungen gegen gesonderte Vergütung bei COPPEN zu beauftragen. Die entsprechenden Zusatzleistungen werden in diesem Fall im Angebot separat ausgewiesen und berechnet. COPPEN empfiehlt dem Kunden, insbesondere bei umfangreichen Landschafts- und Gartenbauarbeiten sowie Verputzarbeiten, vorab ein entsprechendes Zusatzangebot einzuholen.
8.3 Bei der Durchführung der Montagearbeiten setzt COPPEN erforderliche Gerüste und Hilfsmittel ein. Art und Umfang technisch notwendiger Eingriffe in die Fassade und ihrer Wiederherstellung werden im Rahmen der Planung mit dem Kunden abgestimmt. Gesetzlich oder vertraglich geschuldete Wiederherstellungsleistungen sowie Ansprüche wegen von COPPEN zu vertretender Schäden bleiben unberührt; für die Haftung gilt Ziffer 10.
8.4 Bei der Ausführung von Montage- und Installationsarbeiten können trotz sorgfältiger Arbeitsweise Verschmutzungen im Arbeitsbereich entstehen. COPPEN ist bestrebt, derartige Verschmutzungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und führt nach Abschluss der Arbeiten eine Grobreinigung des unmittelbaren Arbeitsbereichs durch. Eine darüber hinausgehende Endreinigung ist vom Leistungsumfang nicht umfasst.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Montagearbeiten empfindliche Gegenstände und Einrichtungen im Arbeitsbereich sowie auf den Zugangswegen nach rechtzeitiger Aufforderung durch COPPEN im zumutbaren Umfang zu schützen oder zu entfernen. Die Haftung von COPPEN richtet sich nach Ziffer 10. Ein etwaiges Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
9. Gewährleistung und Garantie
9.1 Für Mängel der gelieferten Waren und erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden. Welche Vorschriften und Verjährungsfristen Anwendung finden, richtet sich nach dem jeweiligen Vertragsgegenstand und der Art der Leistung.
9.2 Diese AGB verkürzen die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche nicht. Dies gilt auch für gebrauchte Waren.
9.3 Art, Durchführung und Kosten der Nacherfüllung sowie weitere Rechte wegen eines Mangels richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche richten sich ergänzend nach Ziffer 10.
9.4 Zusätzliche Garantien bestehen nur, soweit sie für das im Angebot bezeichnete Produkt ausdrücklich zugesagt und die zugehörigen Garantiebedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Laufzeit, Garantiegeber, Leistungsumfang, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Abwicklung ergeben sich aus dem individuellen Angebot und den jeweils geltenden Garantieunterlagen. Diese Ziffer begründet keine pauschale Garantie für sämtliche Wechselrichter, Batterien, Photovoltaikmodule oder sonstige Komponenten. Gesetzliche Mängelrechte werden durch Garantien nicht eingeschränkt.
10. Haftung
10.1 COPPEN haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
10.2 COPPEN haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.3 Verletzt COPPEN fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 10.2 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag COPPEN nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
10.4 Im Übrigen ist eine Haftung von COPPEN ausgeschlossen.
10.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von COPPEN für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen COPPEN und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von COPPEN. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
12. Verbraucherstreitbeilegung
12.1 COPPEN ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit.
12.2 Kann eine Streitigkeit aus einem Verbrauchervertrag nicht unmittelbar mit dem Kunden beigelegt werden, informiert COPPEN den Kunden nach Maßgabe des § 37 VSBG in Textform über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle einschließlich Anschrift und Website sowie über die Teilnahme am Verfahren.
13. Besondere Bestimmungen für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen
13.1 Bei der Installation von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen übernimmt COPPEN, sofern nicht anders vereinbart, die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Anmeldungen (z.B. bei Netzbetreibern).
13.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass gemäß dem Solarspitzengesetz (EnWG-Novelle 2025) für neu installierte Photovoltaikanlagen die Installation eines intelligenten Stromzählers (Smart Meter) und einer Steuerbox erforderlich sein kann. Die Kosten hierfür trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13.3 COPPEN weist darauf hin, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen gesetzlichen Änderungen unterliegt und keine Garantie für bestimmte Vergütungssätze übernommen werden kann.
13.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für den Betrieb von Wärmepumpen besondere Anforderungen an die Stromversorgung bestehen können. Die Prüfung der Eignung des Hausanschlusses obliegt dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
13.5 Technische Detailplanung bei Wärmepumpen
Die zusätzlichen vertraglichen Rücktrittsrechte nach Ziffern 13.7 und 13.8 gelten für eigenständige Wärmepumpenverträge. Auf einheitliche Verträge, die zugleich eine Photovoltaikanlage umfassen, finden diese zusätzlichen Rücktrittsrechte keine Anwendung. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Soweit die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bezeichnete Wärmepumpe auf einer verbrauchsbezogenen Heizlastabschätzung beruht, wird die technische Auslegung im Rahmen der Detailplanung anhand der raumweisen Heizlast, der erforderlichen Systemtemperaturen und der tatsächlichen Gebäude- und Anlagenverhältnisse überprüft. Die Vorläufigkeit betrifft ausschließlich die technische Auslegung; sie macht den geschlossenen Vertrag nicht insgesamt unverbindlich.
Ergibt die Detailplanung einen Bedarf für mindestens die nächsthöhere Leistungsstufe oder ein wesentlich anderes Anlagenkonzept, erläutert COPPEN dem Kunden die technischen Gründe in Textform. Maßgeblich sind die Leistung unter den tatsächlichen Auslegungsbedingungen und das vollständige Anlagenkonzept. Allein die Notwendigkeit einer größeren Wärmepumpe begründet weder eine zusätzliche Vergütung noch ein vertragliches Rücktrittsrecht von COPPEN. Bereits übernommene sowie gesetzlich bestehende Planungs-, Prüfungs- und Leistungspflichten von COPPEN bleiben unberührt.
13.6 Änderungs- und Nachtragsangebote
Soweit infolge der Detailplanung zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die nicht bereits nach dem Vertrag oder den gesetzlichen Vorschriften zum vereinbarten Preis geschuldet sind und deren Kosten COPPEN nicht zu tragen hat, unterbreitet COPPEN ein begründetes Änderungsangebot. Dieses enthält die erforderlichen technischen Änderungen, die zusätzlichen und entfallenden Leistungen, die Mehr- und Minderkosten sowie den neuen Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer.
Eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs oder Preises auf Grundlage dieses Änderungsangebots setzt die ausdrückliche Zustimmung des Kunden in Textform voraus. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Die Ablehnung oder Nichtannahme des Angebots beendet den ursprünglichen Vertrag nicht. Gesetzliche Ansprüche und Gestaltungsrechte beider Parteien bleiben unberührt.
13.7 Rücktritt von COPPEN bei unvorhersehbaren Ausführungshindernissen
COPPEN kann vor Beginn der Installationsarbeiten vom Wärmepumpenvertrag zurücktreten, wenn eine nicht ausreichende statische Tragfähigkeit, das Fehlen eines rechtlich und technisch zulässigen Aufstellorts oder die endgültige Versagung einer für die vereinbarte Ausführung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigung die Herstellung der vertraglich geschuldeten Anlage verhindert. Voraussetzung ist jeweils, dass das Hindernis bei pflichtgemäßer fachlicher Prüfung vor Vertragsschluss nicht erkennbar war, von COPPEN nicht zu vertreten ist und nicht zu einem von COPPEN übernommenen Vertragsrisiko gehört.
Ein Rücktritt nach dieser Ziffer ist ausgeschlossen, wenn COPPEN den vereinbarten Leistungserfolg durch eine zumutbare, bereits geschuldete alternative Ausführung erreichen kann. Eine ungünstigere Kalkulation, gestiegene Beschaffungskosten, eine geringere Gewinnmarge oder die Notwendigkeit einer anderen Wärmepumpengröße begründen dieses vertragliche Rücktrittsrecht nicht.
COPPEN informiert den Kunden unverzüglich in Textform über das konkrete Hindernis, seine Auswirkungen und die geprüften Alternativen. Kann das Hindernis durch zusätzliche, nicht bereits geschuldete Leistungen beseitigt werden, unterbreitet COPPEN vor einem Rücktritt ein Änderungsangebot nach Ziffer 13.6 und räumt dem Kunden mindestens 14 Kalendertage zur Entscheidung ein. Die Ablehnung oder Nichtannahme dieses Angebots allein begründet kein Rücktrittsrecht.
Der Rücktritt ist unter Angabe des konkreten Grundes in Textform und spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Wärmepumpenvertrags zu erklären. Die Entscheidungsfrist des Kunden darf hierdurch nicht verkürzt werden. Die Einholung von Unterlagen, eine Förderentscheidung oder die Unterbreitung eines Änderungsangebots verlängert diese Höchstfrist nicht. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Vertragsbeendigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt; für ihre Ausübung gelten die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und Formvorschriften.
13.8 Zusätzliches Rücktrittsrecht des Kunden bei Preisänderungen
Sieht ein Änderungsangebot nach Ziffer 13.6 eine Änderung des vereinbarten Gesamtpreises vor, kann der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen und ohne zusätzliche Kosten vom Wärmepumpenvertrag zurücktreten. Die Frist beginnt erst mit Zugang des vollständigen Änderungsangebots und eines ausdrücklichen Hinweises auf dieses Rücktrittsrecht. Für die Rücktrittserklärung genügt Textform, insbesondere E-Mail.
Die Nichtannahme des Änderungsangebots gilt weder als Zustimmung noch als Rücktritt. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Rechte des Kunden bleiben unberührt.
13.9 Rückabwicklung und Förderbedingungen
Bei einem Rücktritt nach Ziffer 13.7 oder 13.8 erstattet COPPEN sämtliche auf den aufgehobenen Wärmepumpenvertrag geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen. Für diesen Vertrag werden keine Stornierungs-, Bearbeitungs- oder Planungspauschalen erhoben. Soweit aufgrund dieses Rücktritts gelieferte Komponenten zurückzunehmen oder auszubauen sind, organisiert und trägt COPPEN die erforderliche Rücknahme und den Ausbau. Etwaige gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Diese Bestimmungen ersetzen keine gesondert erforderliche Förderbedingung. Die gesetzlichen und die für das Vorhaben maßgeblichen technischen Anforderungen sowie vertraglich vereinbarte Förderanforderungen bleiben unberührt. Die Veröffentlichung einer neuen AGB-Fassung ändert bereits abgeschlossene Verträge nicht automatisch.
14. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, richten sich der Fortbestand und der Inhalt des Vertrags nach § 306 BGB. An die Stelle nicht einbezogener oder unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
15. Einsatz von Künstlicher Intelligenz
15.1 COPPEN setzt KI-gestützte Funktionen sowohl auf seiner Website (z.B. einen Chatbot) als auch in internen Geschäftsprozessen ein (z.B. Angebotserstellung, Projektplanung, Kundenkommunikation). Diese dienen der allgemeinen Information sowie der Unterstützung interner Abläufe.
15.2 Allgemeine Auskünfte KI-gestützter Website-Funktionen ersetzen keine auf das konkrete Vorhaben abgestimmte Fachplanung oder Beratung. Ob eine Erklärung für COPPEN verbindlich ist, richtet sich nach ihrem Inhalt und den gesetzlichen Vorschriften; der Einsatz von KI schließt eine rechtliche Bindung nicht aus.
15.3 KI-basierte Systeme können fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Informationen liefern. Für die Haftung von COPPEN gelten auch beim Einsatz solcher Systeme Ziffer 10 und die zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Diese Ziffer begründet keinen zusätzlichen Haftungsausschluss.
15.4 Individuelle Vereinbarungen und gesetzlich zurechenbare Erklärungen von COPPEN bleiben auch beim Einsatz KI-gestützter Werkzeuge wirksam. Der Vorrang individueller Vereinbarungen nach Ziffer 1.4 bleibt unberührt.
15.5 Die Nutzung der KI-gestützten Funktionen auf der Website ist freiwillig. Alle Leistungen und Informationen von COPPEN sind auch ohne Nutzung der KI-Funktionen verfügbar.
15.6 Auch beim Einsatz KI-gestützter Werkzeuge bleibt COPPEN für die Erfüllung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten verantwortlich.
Stand: 18. September 2026
COPPEN GmbH
Robert-Bunsen-Straße 1
67098 Bad Dürkheim
Deutschland
Telefon: +49 6322 9853003
E-Mail: info@coppen.de
Website: https://coppen.de
Geschäftsführung: Thilo Zelmer
Handelsregister: HRB 68658, Amtsgericht Ludwigshafen
Umsatzsteuer-ID: DE358982640
