Kosten & Wirtschaftlichkeit
Dynamischer Stromtarif
Bei einem dynamischen Stromtarif folgt der Arbeitspreis der Strombörse, seit Oktober 2025 im Viertelstundentakt. Wer Verbrauch in günstige Zeiten verschieben kann, etwa mit E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher, kann sparen. Wer das nicht kann, trägt vor allem das Risiko teurer Stunden.
573 Stundenmit negativen Börsenstrompreisen im Jahr 2025 (Bundesnetzagentur)
VisualisierungDas Wichtigste in Kürze
Seit 2025 müssen alle Stromlieferanten Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Der Arbeitspreis folgt dann dem Day-Ahead-Preis der Börse, Netzentgelte, Umlagen und Steuern kommen fest dazu. 2025 lag der Börsenpreis im Schnitt bei 8,9 ct/kWh, in 573 Stunden war er negativ. Lohnend ist der Tarif vor allem für Haushalte, die große Verbräuche verschieben können.
- Anspruch: alle Lieferanten seit 01.01.2025, für Kunden mit intelligentem Messsystem (§ 41a EnWG).
- Preis: Börsenanteil im Viertelstundentakt, feste Anteile für Netz, Umlagen und Steuern.
- Voraussetzung: Smart Meter; Pflicht ab 6.000 kWh, bei steuerbaren Geräten und Solaranlagen über 7 kW.
- Gut geeignet mit E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher, die in günstigen Stunden laufen.
- Risiko: Teure Abendstunden im Winter treffen Haushalte ohne flexiblen Verbrauch.
So funktioniert ein dynamischer Tarif
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Beim dynamischen Tarif folgt nur der Energieanteil der Börse: Er richtet sich nach dem Day-Ahead-Markt, auf dem der Strom für den nächsten Tag gehandelt wird. Seit dem Liefertag 01.10.2025 gibt es dort Preise für jede Viertelstunde.
Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern bleiben fest. Sie fallen laut Verbraucherzentrale auch dann an, wenn der Börsenpreis negativ ist. Deshalb wird Strom für Haushalte praktisch nie kostenlos, auch wenn die Börse unter null fällt.
Preise für morgen
Die Börse legt am Vortag die Preise für jede Viertelstunde fest.
Smart Meter misst
Das intelligente Messsystem erfasst, wann Sie wie viel Strom verbrauchen.
Abrechnung
Jede Viertelstunde wird mit ihrem Preis abgerechnet, dazu kommen die festen Anteile.
Anspruch und Smart Meter
Seit dem 01.01.2025 muss jeder Stromlieferant Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten (§ 41a EnWG). Er muss dabei über Vorteile, Nachteile und Risiken informieren.
Ohne intelligentes Messsystem geht es nicht. Verpflichtend eingebaut wird es bei einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG wie Wärmepumpe oder Wallbox und bei Solaranlagen über 7 kW. Alle anderen können den Einbau beauftragen; der grundzuständige Messstellenbetreiber muss ihn dann innerhalb von vier Monaten vornehmen.
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber können andere Preise verlangen.
Wie stark die Börsenpreise schwanken
Die Bundesnetzagentur hat die Großhandelspreise 2025 ausgewertet:
Durchschnitt 2025
89,32 €/MWh
Day-Ahead-Preis, entspricht rund 8,9 ct/kWh vor Netz, Umlagen und Steuern.
Negative Preise
573 Stunden
von 8.760 Stunden im Jahr 2025, nach 457 Stunden im Jahr 2024.
Preisspitzen
40 Stunden
mit Preisen über 300 €/MWh, also über 30 ct/kWh allein für die Energie.
Günstig wird es typischerweise mittags, wenn viel Solarstrom im Netz ist, und an windreichen Tagen. Teuer sind oft die Abendstunden im Winter, wenn wenig Sonne und Wind auf hohe Nachfrage treffen.
Für wen sich der Tarif lohnt
Passt eher, wenn
- Sie ein E-Auto zu Hause laden und den Zeitpunkt wählen können
- eine Wärmepumpe oder ein Speicher günstige Stunden nutzen kann
- Sie Waschmaschine oder Trockner tagsüber laufen lassen
- Ihr Verbrauch deutlich über einem Durchschnittshaushalt liegt
Passt eher nicht, wenn
- Sie vor allem abends Strom verbrauchen
- Sie Preisschwankungen nicht im Blick behalten wollen
- Sie eine feste Monatsrechnung bevorzugen
- Ihr Verbrauch gering ist und sich kaum verschieben lässt
Die Verbraucherzentrale urteilt: Für normale Haushaltskunden überwiegt das Risiko steigender Preise in der Regel die Vorteile. Anders sieht es aus, wenn große Verbräuche flexibel sind.
Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpe oder Wallbox gibt es zusätzlich reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Seit April 2025 können Netzbetreiber dafür auch zeitvariable Netzentgelte anbieten (Modul 3, nur zusammen mit der pauschalen Reduzierung nach Modul 1).
COPPEN FlexPower
FlexPower ist der dynamische Stromtarif von COPPEN mit 100 % Ökostrom. Lieferant ist die Nomos GmbH. Sie zahlen einen festen Grundpreis und einen Arbeitspreis, der der Börse folgt. Netzentgelte, Abgaben und Steuern sind im angezeigten Preis enthalten.
- Smart Meter: Sie bestellen ihn im Antrag mit. Der Einbau kostet nichts, der Zähler je nach Typ 49 € oder 99 € im Jahr über metrify.
- CLARA: Die App zeigt die Preise im Tagesverlauf und schlägt vor, wann sich Laden oder Waschen lohnt. Jede Aktion führt CLARA erst nach Ihrer Bestätigung aus.
- Wechsel: Der Online-Antrag dauert etwa fünf Minuten, COPPEN kündigt bei Ihrem bisherigen Anbieter.
Live-Preis
Preis für Ihre Postleitzahl
Arbeits- und Grundpreis für Ihre PLZ sehen Sie auf der FlexPower-Seite. Eine Ersparnis ist nicht garantiert: Wer viel in teuren Stunden verbraucht, kann mehr zahlen als mit einem Festpreistarif.
Zu FlexPowerHäufige Fragen
Ein Tarif, bei dem der Arbeitspreis dem Börsenstrompreis folgt, seit Oktober 2025 im Viertelstundentakt. Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern kommen als feste Anteile dazu.
Ja. Seit dem 01.01.2025 müssen alle Stromlieferanten Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten (§ 41a EnWG).
Ja, ein intelligentes Messsystem ist Voraussetzung. Ab 6.000 kWh Jahresverbrauch, mit steuerbaren Geräten wie Wärmepumpe oder Wallbox und mit Solaranlagen über 7 kW wird es ohnehin eingebaut. Sonst können Sie den Einbau beauftragen.
Nein. Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern fallen weiter an. Der Energieanteil kann aber sehr niedrig oder negativ sein.
Vor allem für Haushalte mit E-Auto, Wärmepumpe oder Speicher, die große Verbräuche in günstige Stunden verschieben können. Für Haushalte mit festem Verbrauch am Abend überwiegt laut Verbraucherzentrale meist das Risiko.
Quellen
- Energiewirtschaftsgesetz, § 41a · Bundesministerium der Justiz
- Messstellenbetriebsgesetz, § 30 · Bundesministerium der Justiz
- SMARD: Großhandelspreise 2025, Pressemitteilung 05.01.2026 · Bundesnetzagentur
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG) · Bundesnetzagentur
- Dynamische Stromtarife: Für wen es sich lohnt (06.10.2025) · Verbraucherzentrale
Redaktion Speicher & Sektorenkopplung, COPPEN GmbH. Die Ratgeber ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben zu Förderung und Kosten prüfen wir für Ihren Fall.
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